Schwarzes Brett - Anregungen und Meinungen

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 Eintrag Nr. 8 von Wolfgang Neumann vom 21.07.2010 um 17.41Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, durch einen Zufall bin ich auf eine Möglichkeit gestoßen, aus Oberflächenwasser von Flüssen Energie zu erzeugen. Über diese neue Technik ist in der bekannten Literatur noch nichts vermerkt. Kennen Sie Firmen, die an einer neuen Technik interesse haben?
Über eine Nachricht freut sich Wolfgang Neumann aus 93170 Bernhardswald.

 Eintrag Nr. 7 von Erwin Saffer vom 04.07.2010 um 13.08Uhr
Wir besitzen ein Altrecht und erzeugen und speisen Strom mit einer neuen Turbine und Steuer- sowie Stromanlage seit Oktober 2009 ins öffentliche Netz ein. Vorher wurde über eine seit 1945 laufende Turbine eine Mahl- und Sägemühle mechnisch betieben und gelegentlich ein 110 V Generator für Licht.
Der Netzbetreiber weigert sich eine Vergütung für den eingespeisten Strom zu zahlen, er benötigt folgende Unterlagen:
1. Bestätigung, dass das Wasserkraftwerk entweder völlig neu errichtet wurde, oder eine vorhandene mechanische Wasserkraftanlage erstmalig Strom erzeugt
2. Nachweis gemäß §23 (5) EEG der wesentlichen Verbesserung der Gewässerökologie, oder dass ein guter ökologischer Zustand erreicht ist
3. Nachweis gem. § 23 (6), dass die Anlage
a)entweder ohne durchgehende Querverbauung
b) oder im räumlichen Zusammenhang mit einer bestehenden Wehranlage
c) oder im Zusammenhang mit einer neu errichteten Staustufe, die überwiegend anderen Zwecken dient, erbaut wurde.

Die Bestätigung nach Nr. 1 ist für uns durch den zweiten Halbsatz klar - wir erzeugen mit einer vorhandenen Anlage erstmalig Strom bzw. speisen diesen erstmalig ein.
Die Nr. 2 können wir derzeit noch nicht nachweisen - wir beantragen derzeit einen Fischpass, nach dessen Inbetriebnahme wir die Verbesserung vom LRA bestätigt bekommen.
Die Nr. 3 können wir logischerweise in Verbindung mit der Nr. 1 nachweisen.

Nach Auskunft der EON wird aber keine Vergütung für den bisher eingespeisten Strom bezahlt und auch erst dann, wenn wir den Nachweis nach Nr. 2 vorlegen.

Wir schauen also solange in die Röhre !
Ist das Verhalten bzw. die Verweigerung der Zahlung der EON so rechtmäßig ? Wer kann uns da weiterhelfen ?

 Eintrag Nr. 6 von Heinz Dörr vom 20.06.2010 um 18.16Uhr
Ich betreibe eine kleine WKA und speise meinen Überschußstrom nach Abzug des Eigenverbrauches in das örtl. Netz der StW. München ein. Theoretisch könnte ich einige Letztverbraucher (Mieter), die im Gebäude, wo der Eigenverbrauch erfolgt wohnen, mitversorgen. Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Versorgung von Letztverbrauchern in einem sog. Arealnetz? Wie könnte man gegenüber dem EVU argumentieren und dessen Monopol zumindest innerhalb der eigenen priv. Liegenschaft aushebeln?
Danke für Tips und Anregungen.

 Eintrag Nr. 5 von Sgaslik vom 09.06.2010 um 15.07Uhr
Sie betreiben Wasserkraftanlagen und sind an höheren Erlösen für Ihre Energiemengen interessiert? Dann zögern Sie nicht, uns anzurufen! Unseren Kontakt finden Sie im Firmen-Index unter Energy2market GmbH.

 Eintrag Nr. 4 von Leirich Bernd vom 31.01.2010 um 10.42Uhr
Wie lange wird eine WKA bilanzmäßig abgeschrieben. Habe diese Info erst gelesen, finde aber das Heft nicht mehr.
Wenn Sie mir die Nr. und den Jahrgang mitteilen könnten.


Kommentar von Schuster (Aufsichtsrat) :

AHallo,
tut mir leid, dass ich erst so spät antworte. Mußte auch erst nachfragen.
1.Leider darf ich nicht weiterhelfen, weil wir keine steuerlichen Auskünfte geben dürfen. Dies ist einzig die Angelegenheit eines Steuerberaters, der Ihren Fall auch am besten beurteilen kann.
2. Von einem entsprechenden Artikel ist mir nichts bekannt und weiß auch nicht, in welcher Zeitschrift dies gestanden hat.
Tut mir leid, nicht weiterhelfen zu können.
mfG
K. Schuster

 Eintrag Nr. 3 von Dr. Könemann vom 07.11.2009 um 16.51Uhr
Gibt es ein Verzeichnis über die Wassermengen der Flüsse. Ich wohne in Bünde (NRW) und frage mich ob die "Else" genug Wasser führt um bei einem Höhenunterschied von 2 Meter am hiesigen maroden Wehr,das saniert werden soll, nicht ein Kraftwerk betriebswirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können. Können Sie mir helfen evtl. auch den Ortspolitikern Material zur Verfügung zu stellen? MfG gez. Kai Könemann 32257 Bünde Ellernkamp 4


Kommentar von Frau Richthammer (Geschäftsstelle) :

SgH Dr. Könemann,

in Erledigung Ihrer Anfrage auf unserer Internetseite können wir Ihnen mitteilen, dass bei den örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämtern Verzeichnisse über Abflussmengen der einzelnen Flüsse vorliegen.

MfG, Mona Richthammer, Geschäftsstelle

 Eintrag Nr. 2 von Karl Edel vom 07.07.2008 um 21.44Uhr
An den Verbandsvorsitzenden:
Ich möchte folgende Anragung nach der Hauptversammlung geben:
1. Mehr Öffentlichkeitsarbeit
Alle meine Bekannten meinen ich bekomme
54 ct für die KW/Std. Wenn man Ihnen
realen Sachverhalt erklärt, dann sagt jeder Schweinerei *Strom ist Strom*.
Deshalb bedarf es meiner Ansicht nach massiver Aufklärung in der Öffentlichkeit, was ein Triebwerksbesitzer erhält pro KW und was ein Endverbraucher bezahlt. Wir brauchen die Bevölkerung auf unserer Seite. Sogar jeder Hobbyfischer wird schwach, wenn er feststellen muss, dass neben Ihm Srom für 6,9 ct bezahlt wir, er aber 21 ct an den Versorger zahlen muß.
Alle meinen Ich bekommme 54 ct. Der kann ja alles (Auflagen Landratsamt) bezahlen. Der verdient ja genug.

Anmerkung zu Hobbykaftwerken:
Die Finanzbehörde versucht nach Verlustjahren die Kleinwasserkraft wie bei mir in den "Hobby" bereich abzudrücken.
Dabei belibt eine Tatsache:
Ich mit meinen 10 KW/Std erzeuge im Jahr ca. 80 000 KW/Std, d.h. nach unserer Statistik versorge ich 20 Haushalte.
Nur rein zum Spaß, wiel die Aufwendungen
zur Erfüllung´der Auflagen des LRA/WWA
dermaßen hoch sind, das es eines großen Idealismus bedarf, um diese Arbeit überhaupt zu tun.

Deshalb:
Klären Sie die öffentlichkeit auf über die aktuelle Bezahlung von Wasserkraft, speziell von alten Kleinanlagen.
Alle meinen ich verdiene mich dämlich.
Derweilen will sagt meine Frau, ob ich doof bin.

Danke





Kommentar von Schuster (Aufsichtsrat) :

Vielen Dank für die Anregungen. Wir werden versuchen, sie bei den nächsten Veröffentlichungen zu berücksichtigen.

 Eintrag Nr. 1 von Leirich Bernd vom 29.02.2008 um 15.03Uhr
wie kann ich in der Ankaufsliste meinen Eintrag löschen, da er nicht mehr aktuell ist???


Kommentar von Schuster (Aufsichtsrat) :

Wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster unter: info@kilger-webdesign.de

Sie können auch unter Service den Punkt Inserat ändern anklicken.

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